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Informationen

FAQs zu Transfergesellschaften



Meine Vorteile
Welche Vorteile habe ich als Arbeitnehmer von dem Wechsel in die Transfergesellschaft?

Durch den Wechsel vermeide ich als Arbeitnehmer die sofortige Arbeitslosigkeit im Falle des Arbeitsplatzverlustes. Gleichzeitig erhalte ich eine bessere finanzielle Absicherung über einen längeren Zeitraum. Urlaubsgeld, tarifliche Sonderzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge werden weiter bezahlt. Als Arbeitssuchender bin ich nicht arbeitslos und bewerbe mich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus.

Die Transfergesellschaft bietet zudem

  • evtl. erstmaligen Erwerb von Arbeitslosengeldansprüchen
  • Verlängerung der Aktionszeit für Bewerbungen über die Kündigungsfrist hinaus
  • gezielte Vorbereitung auf berufliche Neuorientierung
  • die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Beratung
  • die Organisation von Qualifizierungen
  • die Vermittlung von Betriebspraktika bei potenziellen Arbeitgebern
  • Unterstützung von Existenzgründungen
  • Rückkehrmöglichkeit bei Scheitern einer Arbeitsaufnahme
Wechsel zur Transfergesellschaft
Wie geschieht der Wechsel in die Transfergesellschaft?

Gekündigte Arbeitnehmer

  • schließen einen Aufhebungsvertrag mit ihrem bisherigen Arbeitgeber und
  • begründen ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft (Dreiseitiger Vertrag).
  • In der Transfergesellschaft sind ausschließlich ehemalige Beschäftigte des Betriebes beschäftigt.
Bezahlung
Welche Bezahlung erhalte ich als Beschäftigter in der Transfergesellschaft?

Das Entgelt setzt sich zusammen aus Zahlungen der Arbeitsagentur und des vormaligen Arbeitgebers. Die Arbeitsagentur zahlt Transferkurzarbeitergeld und die Transfergesellschaft übernimmt die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf in der Regel 80% des gewöhnlichen Nettos.

An Urlaubs- und Feiertagen gibt es kein Kurzarbeitergeld; für diese Tage übernimmt die Transfergesellschaft alle Kosten. Die von der Transfergesellschaft übernommenen Kosten sind vorher vom Altarbeitgeber zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen der Transfergesellschaft bereit gestellt worden.

Sozialversicherung
Wie bin ich sozialversichert?

Der Arbeitnehmer ist während des Transferkurzarbeitergeld-Bezugs weiterhin sozialversichert.

Private Krankenversicherung
Wie sehen die Regelungen bei einer privaten Krankenversicherung aus?

Versicherungsnehmer, die privat krankenversichert sind, können ihre private Krankenversicherung nicht beibehalten. Sie sind für die Zeit der Transfergesellschaft gesetzlich krankenversichert. Ihre private Versicherung kann für diese Zeit ruhend gestellt werden.

Gehalt und Auszahlung
Von wem bekomme ich mein Geld und wann wird es ausgezahlt?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird von der Transfergesellschaft übernommen.

Besteuerung
Werden die Gehaltsbezüge bei der Transfergesellschaft besteuert?

Das Transferkurzarbeitergeld ist steuerfrei. Der Aufstockungsbetrag sowie das Entgelt für die Feiertage und die Urlaubstage werden besteuert. Da diese Beträge in der Regel jedoch nicht die Einkommensgrenze (siehe Freibeträge) überschreiten, bleibt das Monatseinkommen meist steuerfrei. Jedoch wird bei Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld das komplette Jahr mit 360 Tagen Gehaltsbezug berechnet. D. h. Kurzarbeitergeld wird zunächst lohnsteuerfrei gezahlt und Zuschüsse des Arbeitgebers auch nur teilweise besteuert. Erst zum Lohnsteuerjahresausgleich werden die gesamten Jahresbezüge zur Lohnsteuerberechnung herangezogen.

Vermögenswirksame Leistungen
Werden Vermögenswirksame Leistungen (VWL) von der Transfergesellschaft übernommen?

Die Weiterführung der Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen ist nicht vorgesehen.

Unfallversicherung
Besteht eine Unfallversicherung?

Bei der Transfergesellschaft sind alle Arbeitnehmer bei einer Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Maßnahmen und Instrumente
Welche Maßnahmen und Instrumente gibt es in der Transfergesellschaft?

Um neue Dauerarbeitsverhältnisse anzubahnen, setzt die Transfergesellschaft verschiedene Maßnahmen und Instrumente ein. Unter anderem sind dies: Qualifizierungen, Praktikantenverhältnisse, Probearbeit, Vermittlung, etc.

Praktika
Praktika und Probe-Arbeitsverhältnisse

Aus der Transfergesellschaft können Praktika und Probe-Arbeitsverhältnisse vereinbart werden, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Der Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft wird dann ruhend gestellt, damit eine Rückkehrmöglichkeit besteht. Die Transfergesellschaft entscheidet über die Aufnahme und Dauer dieser Arbeitsgelegenheiten. Praktika im Ausland können nicht durchgeführt werden.

Qualifizierungen
Welche Vorteile habe ich als Arbeitnehmer von dem Wechsel in die Transfergesellschaft?

Während ihrer Zeit bei der Transfergesellschaft müssen sich die Beschäftigten qualifizieren, wenn dies arbeitsmarktlich sinnvoll ist. Die Entscheidung über arbeitsmarktlich sinnvolle Qualifizierungen trifft die Transfergesellschaft auf Grundlage des Profilings und der Einzelberatungen. Die Weiterbildungen und Qualifizierungen können nach Inhalt und Träger in einem bestimmten finanziellen Rahmen frei gewählt werden. Die Inhalte richten sich nach dem beruflichen Ziel bzw. Zielarbeitsplatz. Qualifizierungsfragestellungen werden in den Beratungen erarbeitet und beantwortet.

Qualifizierungen und Weiterbildungen
Welche Qualifizierungen/Weiterbildungen können genutzt werden?

Der individuelle Weiterbildungsbedarf wird im Rahmen des vorgegebenen Budgets, nach den vorhandenen beruflichen Erfahrungen und den persönlichen Zielen des Mitarbeiters ermittelt. Bei der letztendlichen Entscheidung für ein Angebot steht die Nachfrage nach der angestrebten zukunftsorientierten Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt im Vordergrund. Die Auswahl des Weiterbildungsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Agentur für Arbeit.

Vermittlungsaktivitäten in den Arbeitsmarkt

Die Vermittlungsaktivitäten der Transfergesellschaft konzentrieren sich auf Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarktes. Dies geschieht in enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit, da sich die Agentur für Arbeit parallel auch um Vermittlung bemüht. Die Transfermitarbeiter haben eine gesetzlich definierte Mitwirkungspflicht bei ihrer Integration in den Arbeitmarkt!

Laufzeit in der Transfergesellschaft
Welche Laufzeit hat die Transfergesellschaft?

Für die beE (betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit) der Transfergesellschaft wird eine Laufzeit festgelegt, die maximal 12 Monate beträgt. Verlängerungen der Transferzeit sind nicht möglich.

Urlaubsanspruch
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch in der Transfergesellschaft?

Der Urlaubsanspruch beträgt 2 Werktage pro Kalendermonat (gesetzliche Regelung).

Krankheitsfall
Was passiert, wenn ich in der Transfergesellschaft krank werde?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen bei der Transfergesellschaft eingereicht werden! Ist der Mitarbeiter mindestens 4 Wochen bei der Transfergesellschaft beschäftigt, wird ihm eine Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen gewährt (einschließlich Wochenenden und Feiertagen). Ist er noch nicht so lange in der Transfergesellschaft beschäftigt, übernimmt die Krankenkasse die Krankengeldleistungen.

Jobannahme
Muss ich als Mitarbeiter jeden angebotenen Job annehmen?

Für Mitarbeiter der Transfergesellschaft gelten die Zumutbarkeitsregeln der Agentur für Arbeit. Innerhalb dieser Regeln entscheiden Sie über die Aufnahme einer Beschäftigung. Zeitarbeit ist dabei nur eine mögliche Alternative für eine Integration am Arbeitsmarkt. Die Vermittlung durch die Transfergesellschaft führt nicht automatisch und zwangsweise in die Zeitarbeit.

Kündigung nach erfolgreicher Vermittlung
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter nach erfolgreicher Vermittlung während der Probezeit kündigt bzw. gekündigt wird?

Der Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft kann ruhend gestellt werden. Das heißt, dass der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, den Vertrag wieder aufzunehmen, wenn die neue Beschäftigung nach einer Probephase nicht weitergeführt wird. Die Transferzeit wird dadurch nicht verlängert.

Kündigungsfristen
Wie sind die Kündigungsfristen bei der Transfergesellschaft?

In der Transfergesellschaft steht der Mitarbeiter in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Kündigungsfristen müssen damit in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Der Mitarbeiter kann die Transfergesellschaft jederzeit verlassen, um eine neue Tätigkeit aufzunehmen.